

Nach Jahren sinkender Verfahrensdauer steigt die durchschnittliche Dauer von Asylklagen bei deutschen Verwaltungsgerichten wieder an. Im ersten Halbjahr 2025 betrug sie 15,3 Monate, in Sachsen sogar 20,4 Monate. Als Gründe gelten die gestiegene Zahl der Klagen und komplexe Herkunftsländer wie Iran, Türkei und Venezuela.


20,4 Monate in Sachsen. Ein Verfahren. Wer in dieser Zeit die Miete, das Essen, den Sachbearbeiter bezahlt? Der Steuerzahler. Was eine einzige dieser Klagen über zwanzig Monate kostet — Unterkunft, Verwaltung, Gericht, Dolmetscher — steht nirgends. Warum nicht? Weil die Zahl unbequem wäre. Stattdessen diskutieren wir weiter über Obergrenzen, die es nicht gibt. Fragt doch mal nach der Rechnung.