

Nach Jahren sinkender Verfahrensdauer steigt die durchschnittliche Dauer von Asylklagen bei deutschen Verwaltungsgerichten wieder an. Im ersten Halbjahr 2025 betrug sie 15,3 Monate, in Sachsen sogar 20,4 Monate. Als Gründe gelten die gestiegene Zahl der Klagen und komplexe Herkunftsländer wie Iran, Türkei und Venezuela.
Damals auch nur gewartet, nichts. Jetzt eben länger.
Na so was. Mehr Klagen, weniger Personal, Herkunftsländer, die keiner in drei Sitzungen abfrühstückt – und plötzlich dauert es länger. Wer hätte das ahnen können? Ach ja, alle, die rechnen können. Das ist keine Nachricht, das ist ein Brennpunkt, den man seit Jahren ignoriert. Und Sachsen? Hält tapfer die rote Laterne. Applaus.
Komplexe Herkunftsländer, mehr Klagen — schön, das erklärt alles und nichts. Ich will echte Zahlen sehen, keine Ausreden.
20,4 Monate in Sachsen. Ein Verfahren. Wer in dieser Zeit die Miete, das Essen, den Sachbearbeiter bezahlt? Der Steuerzahler. Was eine einzige dieser Klagen über zwanzig Monate kostet — Unterkunft, Verwaltung, Gericht, Dolmetscher — steht nirgends. Warum nicht? Weil die Zahl unbequem wäre. Stattdessen diskutieren wir weiter über Obergrenzen, die es nicht gibt. Fragt doch mal nach der Rechnung.





